Impressum
Schröder Packfix GmbH
Verpackungsmittel
Deutscher Ring 85
42327 Wuppertal
Tel.: (02 02) 60 30 21 / 22
Fax: (02 02) 60 28 87
E-Mail: info@packfix.eu
Internet: www.packfix.eu
Geschäftsführer:
Peter Baums
Kammerzugehörigkeit:
IHK Wuppertal
Registergericht:
Amtsgericht Wuppertal – HRB 7199
Umsatzssteuer-ID:
DE 121 011 249
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Download AGB (PDF 496 KB)
Realisation
Konzept, Webdesign und technische Umsetzung erfolgten durch:
WB Design
Wolf & Biere GbR
Untergrünewalder Str.15
42103 Wuppertal
Tel: 0202 / 69 76207
www.wolfundbiere.de
Rechtliche Informationen und Hinweise
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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6. Haftungsbeschränkungen
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Die obige Haftungsbeschränkung gilt für alle Schäden, Belastungen oder Verletzungen, die aufgrund von Ausfall, Fehler, Unterlassung, Unterbrechung, Löschung, Störung, Verzögerung beim Betrieb oder bei der Übertragung, aufgrund eines Computervirus, durch Ausfall der Kommunikationsleitung, Diebstahl oder Zerstörung, unerlaubten Zugriff, unerlaubte Änderung oder Nutzung entstehen, unabhängig davon, ob durch Vertragsbruch, unerlaubte Handlung, Nachlässigkeit oder eine andere Aktion.
Die Packfix behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung Folgendes zu tun: (1) Ändern, Einstellen oder Beenden des Betriebs der Website oder des Zugriffs auf die Website oder Teile der Website aus jeglichem Grund; (2) Modifizieren oder Ändern der Website oder jeglicher Teile und jeglicher anwendbarer Richtlinien oder Bedingungen; und (3) Unterbrechen des Betriebs der Website oder jeglicher Teile der Website, wenn dies nötig ist, um routinemäßige und nicht-routinemäßige Wartungsarbeiten, Fehlerbeseitigungen und andere Änderungen durchzuführen.
Haftungsausschluss
Ausgenommen dies ist gesetzlich verboten, ist die Packfix Ihnen gegenüber in keinem Fall haftbar für indirekte, mittelbare, beispielhafte Schäden, Neben- und Folgeschäden und andere Schadensfolgen, einschließlich Gewinneinbußen, und zwar auch dann, wenn die Packfix auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Angabe gemäß §6 Anbieterkennzeichnung des TDG (Teledienstgesetz)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schröder Packfix GmbH (Stand Oktober 2012)
§ 1. Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, auch nach Annahme des Angebotes durch den Käufer. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 2. Aufträge und Bestellungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen unserer Kunden können von uns durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, per Telefax, mündlich oder fernmündlich oder durch direkte unmittelbare Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 8 Tagen angenommen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.
Erklärt der Käufer vor Durchführung der Fertigung der Ware seinen Rücktritt vom Vertrag, so sind wir berechtigt, die bereits angefallenen Kosten, z.B. für Reproarbeiten und Druckstandskizzen zu berechnen.
§ 3. Preise
Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Wuppertal zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Versandkosten tragen oder den Transport selbst durchführen. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus.
Höhere Gewalt, Krieg, Streik, Sturm, Feuer- und Wasserschäden verlängern die Lieferfrist. Eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist beträgt 8 Wochen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Lieferzeiten und Abnahmeterminen können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine terminliche Festlegung über den Liefertermin verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb 3 Wochen nicht nach, können wir eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Danach sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
§ 5. Maß- und Stückzahl-Toleranzen
Aus produktionstechnischen Gründen sind geringe Größen- und Stärkentoleranzen nicht auszuschließen und nicht zu beanstanden.
Bei Polyäthylen-Erzeugnissen gilt z.B. bei den über Luftstrom geblasenen Folien, die vom Fachverband Verpackung und Beläge aufgestellten GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1992 für Poläthylen-Folien.
§ 6. Mengenabweichungen
Bei allen Sonderanfertigungen behalten wir uns je nach Produkt, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20% der bestellten Menge, unter Berechnung der tatsächlichen Menge, vor.
Zählfehler oder Auslesemängel bis 5% sind nicht ausgeschlossen und geben kein Grund zur Beanstandung.
§ 7. Druck
Für den Druck werden handelsübliche Druckfarben verwendet. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen werden.
Kleinere Abweichungen der Farbnuancen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer nicht zur Reklamation.
Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und Folientaschen im Flexo- und Heißprägedruck können die Unebenheiten der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses führen; auch kann die Farbintensität bei größeren Druckflächen leichten Schwankungen unterliegen.
Bei zwei- oder mehrfarbigen Druckbildern sind Passerschwankungen bis zu 2 mm möglich. Der Käufer haftet alleine für den Druckinhalt und die rechtlichen Folgen daraus.
§ 8. Gewährleistung/ Mängelhaftung
Wir gewährleisten vertragsmäßige Güte und Beschaffenheit der Ware.
Ein Mangel an einer Ware berechtigt den Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen.
Eine Mängelrüge muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware, erfolgen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch der Ware beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.
§ 9. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto zahlbar oder es gilt als maximales Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Ausgenommen sind Zahlungen zu unseren Angeboten im B2B-Webshop, diese sind sofort netto ohne Abzug zahlbar.
Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern keine abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis per Banklastschrift oder PayPal von dem Käufer einzuziehen. Der Käufer erteilt hiermit sein Einverständnis und seine Abbuchungsvollmacht für das Banklastschriftverfahren. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind (Kontokorrentvorbehalt).
Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schröder Packfix GmbH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Schröder Packfix GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass der von uns gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist davon die Schröder Packfix GmbH sofort zu unterrichten und derjenige darauf hinzuweisen, der die Pfändung vornimmt, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann.
Die Eigentumsvorbehaltsware ist vom Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt für die Schröder Packfix GmbH zu verwahren und auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits hiermit an die Schröder Packfix GmbH ab. Die Schröder Packfix GmbH nimmt die Abtretung an.
Wird der Kaufpreis durch den Käufer per Wechsel oder Scheck bezahlt, so begründet dies lediglich eine wechsel- oder scheckmäßige Forderung des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungen aus der Warenlieferung bzw. die Ansprüche aus verlängertem Eigentumsvorbehalt erlöschen erst, wenn der Wechsel oder der Scheck vom Käufer als Bezogenen bezahlt worden ist.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt der Schröder Packfix GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder mit Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Die Schröder Packfix GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/ Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, insbesondere die Kundenbestellungen, die Auftragsbestätigungskopien, die Rechnungskopien und dass der Käufer seinen Schuldnern die Abtretung an die Schröder Packfix GmbH mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
§ 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Wuppertal.
Gerichtsstand ist Wuppertal und es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.
§ 12. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Nebenabreden zu diesen Bestimmungen sind nicht getroffen.